Wo und wie bekomme ich die notwendige Hilfe?
Feuerwehr: Tel. 118
Wenn Sie der Feuerwehr anrufen, sind folgende Angaben wichtig:
- Was ist passiert? (z.B. Brand einer Wohnung, Verkehrsunfall)
- Wo ist es passiert? (Adresse)
- Wer meldet? (Name, Anschrift oder Telefonnummer)
- Sind Menschen oder Tiere in Gefahr oder verletzt (soweit bekannt)?
- Warten Sie weitere Abfragen der Feuerwehr ab!
- Nach dem Anruf die Anweisungen der Feuerwehr befolgen.
- Auf der Strasse warten und den Rettungsdiensten den Weg zeigen.
Weitere Aufgaben der Feuerwehr: Nebst der Bekämpfung von Bränden
hilft die Feuerwehr z.B. auch bei der Rettung aus Flüssen, der
Bekämpfung von Öllecks oder bei Unwettern: Berufsfeurwehr.
Polizei: Tel. 117
Notfälle geschehen unverhofft und verlangen vom Helfer
in erster Linie ruhiges, überlegtes und rasches Handeln:
Schauen:
Denken:
- Folgegefahren für Helfer und Patienten erkennen
Handeln:
- Sich selbst vor Gefahren schützen
- Notfallstelle absichern
- Nothilfe leisten
- Alarmieren
Weitere Aufgaben der Polizei: Von der Überwachung des ruhenden
und rollenden Verkehrs über die Verbrechensprävantion
bis zur Erteilung diverser Bewilligungen erfüllt die
Kantonspolizei viele weitere Aufgaben.
Sanität und Notfalltransporte: Tel. 144
Halten Sie vor dem Anruf möglichst folgende Informationen bereit:
- Alter des Patienten
- Art der Verletzung(en) / Art der Erkrankung
- Bereits getroffene oder eingeleitete Massnahmen
- Notfallort: Genaue Adresse (oder markante Geländepunkte), Stockwerk
Alarmieren:
- Möglichst mittels Festnetz-Telefon (zur Standortbestimmung)
- Auf Autobahnen mittels Notrufsäulen (zur Standortbestimmung)
- Der Rettungssanitäter gibt Ihnen u.U. wertvolle Tipps für Massnahmen
Notfalltransporte und weitere Dienstleistungen werden sichergestellt
durch die Sanität.
Im Katastrophenfall
Was tun bei Sirenenalarm?
- Radio hören
- Anweisungen der Behörden befolgen
- Nachbarn informieren
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Militär und
Zivilschutz. Allgemeiner Alarm: Regelmässig auf- und absteigender
Ton: Radio hören; Anweisungen der Behörden befolgen;
Merkblatt "Verhalten bei Gefährdung" beachten, Nachbarn informieren.
Telefon nur in dringenden Fällen benutzen.
Ende der Gefahr: Die Lockerung von Schutzmassnahmen und das Ende
der Gefahr werden über Radio oder durch die örtlichen
Behörden bekannt gegeben.
Radiofrequenzen auf UKW in der Region Winterthur:
- Radio Top: 103.5 MHz
- Radio 24 : 102.8 MHz
- Radio Zürisee : 101,6 MHz
- Radio Energy (NRj): 100.9 MHz
- Radio DRS 1/2/3: 99.2/106.7/105.8 MHz
Bevölkerungstelefon:
Die Telefonnummer wird im Katastrophenfall bekannt gegeben.
Notrufangaben:
Diese kleinen Massnahmen vereinfachen das Auffinden des Einsatzortes
und ermöglichen eine rasche Handeln des Rettungseinsatz oder
rasche Behandlung des Notfallpatienten.
- Ruhe bewahren!
- Sprechen Sie ruhig und deutlich
- Wer meldet sich?
- Melden Sie sich mit Namen Aufenthaltsort und Ortschaft; evt. Telefonnummer angeben.
- Was ist passiert?
- Schildern Sie was passiert ist , was brennt , wer ist wo verletzt oder braucht Hilfe.
- Wo ist es passiert?
- Geben Sie Strasse und Hausnummer an, ggf. besondere Örtlichkeiten wie: Etagen- oder Appartment-Nr., evtl. Hinterhöfe, Keller etc. Gibt es besondere Zufahrten?
- Wieviele verletzte Personen?
- Geben Sie die Anzahl der verletzten/erkrankten Personen an. Versuchen Sie die Verletzung/Erkrankung zu beschreiben.
- Warten Sie auf Rückenfragen der Leitstelle!
- Warten Sie, ob die Leitstelle Rückfragen hat oder bis diese das Gespräch beendet.
- Die Feuerwehr einweisen!
- Warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr- und Rettungdienste ab und weisen Sie die anrückenden Kräfte an der Einsatzstelle ein.
Zum Seitenanfang